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Belgien verlängert Fristen für Pillar-2-Mindeststeuererklärungen bis zum 31. Oktober 2026

Am 28. September 2026 kündigte die belgische Bundessteuerbehörde FOD Financiën (SPF Finances) eine einheitliche Verlängerung der Abgabefristen für die Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT) und die Qualified Income Inclusion Rule (RIR) an. Die neue Frist für beide Erklärungen endet am 31. Oktober 2026.

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Am 28. September 2026 kündigte die belgische Bundessteuerbehörde FOD Financiën (SPF Finances) eine einheitliche Verlängerung der Abgabefristen für die Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT) und die Qualified Income Inclusion Rule (RIR) an. Die neue Frist für beide Erklärungen endet am 31. Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neue einheitliche Abgabefrist für QDMTT und RIR in Belgien ist der 31. Oktober 2026.
  • Die Verlängerung gilt für bestimmte Geschäftsjahre, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. März 2025 enden.
  • Unternehmen müssen vor der QDMTT-Erklärung eine allgemeine Vertreterbenachrichtigung einreichen.
  • Die verkürzte Frist erfordert dringende Maßnahmen von den betroffenen Unternehmen.

Belgien verlängert Fristen für Pillar-2-Mindeststeuererklärungen bis zum 31. Oktober 2026

Am 28. September 2026 kündigte die belgische Bundessteuerbehörde FOD Financiën (SPF Finances) eine einheitliche Verlängerung der Abgabefristen für die Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT) und die Qualified Income Inclusion Rule (RIR) an. Die neue Frist für beide Erklärungen endet am 31. Oktober 2026.

Hintergrund

Die Maßnahme basiert auf dem Gesetz vom 19. Dezember 2023, das verpflichtende jährliche QDMTT- und RIR-Erklärungen für multinational tätige Unternehmen und große inländische Unternehmensgruppen in Belgien einführte. Diese Regelung ist Teil der OECD-Pillar-2-Mindestbesteuerungsverpflichtungen, die weiterhin in allen OECD-Ländern gelten. Die neuesten Fristenverlängerungen betreffen zwei verschiedene Gruppen von Geschäftsjahren, wobei eine davon bereits am 3. April 2026 angekündigt wurde.

Änderungen der Fristen

Die neue einheitliche Abgabefrist für QDMTT- und RIR-Erklärungen ist der 31. Oktober 2026. Diese Frist gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. Dezember 2023 begonnen haben und zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Oktober 2025 enden.

Für die RIR-Erklärung gibt es zwei separate Gruppen von Geschäftsjahren, die durch diese Fristverlängerung abgedeckt werden:

  1. Geschäftsjahre, die frühestens am 1. Januar 2025 beginnen und spätestens am 30. Juni 2025 enden.
  2. Geschäftsjahre, die zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 31. Dezember 2024 beginnen und spätestens am 31. März 2025 enden.

Außerhalb dieser verlängerten Fristen beträgt die Standardabgabefrist für RIR-Erklärungen 15 Monate nach dem Geschäftsjahresende für Jahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, und 18 Monate für Jahre, die vor dem 31. Dezember 2024 beginnen.

Auswirkungen auf Unternehmen

Die Konsolidierung mehrerer früherer Fristverlängerungen in eine einzige Abgabefrist bis zum 31. Oktober 2026 vereinfacht zwar den Compliance-Kalender, verkürzt aber gleichzeitig das verbleibende Zeitfenster auf etwa 33 Tage ab dem Bekanntgabedatum. Dies erfordert dringende Aufmerksamkeit von den betroffenen Unternehmen.

Ein wichtiger Verfahrensschritt für Multi-Entity-Pillar-2-Gruppen ist die Meldung eines allgemeinen Vertreters, die vor der Einreichung der QDMTT-Erklärung erfolgen muss. Diese Reihenfolge sollte bei der Planung berücksichtigt werden, um Compliance-Risiken zu vermeiden.

Ausblick

Unternehmen sollten die verstärkte Aufmerksamkeit der belgischen Steuerbehörden auf OECD-Pillar-2-Compliance-Fristen beachten. Die Konsolidierung der Fristen könnte ein Indikator für eine strengere Überwachung und Durchsetzung der Pillar-2-Vorschriften sein.

Häufig gestellte Fragen

Welche Geschäftsjahre sind von der Fristverlängerung betroffen?
Die Verlängerung gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. Dezember 2023 beginnen und zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Oktober 2025 enden.
Was ist die Standardabgabefrist für RIR-Erklärungen außerhalb der verlängerten Fristen?
Die Standardabgabefrist beträgt 15 Monate nach dem Geschäftsjahresende für Jahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, und 18 Monate für Jahre, die vor dem 31. Dezember 2024 beginnen.
Gibt es besondere Verfahrensschritte, die vor der Einreichung der QDMTT-Erklärung erforderlich sind?
Ja, Multi-Entity-Pillar-2-Gruppen müssen eine allgemeine Vertreterbenachrichtigung einreichen, bevor sie die QDMTT-Erklärung einreichen können.
Warum ist diese Fristverlängerung bedeutend?
Diese Verlängerung ist bedeutend, da sie die erste Maßnahme der belgischen Steuerbehörden ist, die sich spezifisch auf OECD-Pillar-2-Compliance-Fristen bezieht.
Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?
Das Nicht-Einhaltung der Frist könnte zu Compliance-Risiken und möglichen Sanktionen führen, da die Pillar-2-Mindestbesteuerungsverpflichtungen weiterhin in Belgien und anderen OECD-Ländern gelten.
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